Durchführung Indirekteinleiterverordnung

Die Indirekteinleiterverordnung (IEV) ist 1998 in Kraft getreten und enthält die Bedingungen für die Einleitung von Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht. Die IEV regelt die Pflichten der Einleiter und der Kanalisationsunternehmen. Es wird dabei zwischen Indirekteinleitern, die eine Zustimmung durch dass Kanalisationsunternehmen benötigen, und jenen die zusätzlich einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen unterschieden.

Kanalisationsunternehmen
Unser Ingenieurbüro betreut mittlerweile 20 Kläranlagen, mit mehr als 25 Gemeinden, in den Belangen der Indirekteinleiterverordnung und übernimmt für unsere Kunden alle anfallenden Aufgaben mit den dargestellten Leistungen:

  • Erstellung des Verzeichnisses aller Indirekteinleiter (Indirekteinleiter-Kataster)
  • Überwachung der Indirekteinleiter mit Vorschreibung und Kontrolle der Abwasseranalysen/ Fremdüberwachungen
    inkl. Eintragungen in den Indirekteinleiter-Kataster
  • Überarbeitung bzw. Änderung bereits bestehender Zustimmungen und Aufnahme neuer Indirekteinleiter
  • Jährliche bzw. 3-jährliche Behördenberichte

Betriebe und Unternehmen
In Sachen IEV sind wir auch Ansprechpartner für Betriebe und Unternehmen und bieten in Verbindung mit dem Geschäftsbereich Technische Planung, Beratung, Planung und Durchführung aus einer Hand:

  • Abklärung der erforderlichen Mitteilungsform
  • Erstellung von Projekten und IEV-Mitteilungen für Betriebe
  • Prüfung der Zustimmungserklärungen

pdf Broschüre: "Indirekteinleiterverordnung" (1.11 Mb)