Landwirte die eine Vergütung für die Verwertung von Klärschlamm erhalten, oder eine Ausbringungsvergütung bekommen, müssen diese Einnahmen an die SVB melden. Dazu haben wir ein Infoblatt erstellt.
Landwirte die eine Vergütung für die Verwertung von Klärschlamm erhalten, oder eine Ausbringungsvergütung bekommen, müssen diese Einnahmen an die SVB melden. Dazu haben wir ein Infoblatt erstellt.