Einspruch zur Abfallverbrennungsverordnung 2022

Die neue Verordnung, welche bis 20. Oktober 2022 zur Begutachtung auflag, sieht vor, dass ab dem Jahr 2030 der überwiegende Teil des in Österreich anfallenden Klärschlamms einer Verbrennung zugeführt werden muss. Alle Schlämme aus Anlagen > 20.000 EW wären von dieser Regelung betroffen.Wir, das Team der Müller Abfallprojekte GmbH, haben daraufhin Forderungen zur Abänderungen der Verordnung erarbeitet, und in Form einer Unterstützungserklärung zusammengefasst.

Die Resonanz war sehr groß, Vertreter von Reinhälteverbänden und Kläranlagen im Namen von 202 Gemeinden österreichweit und viele weitere betroffene Personen und Organisationen haben unterzeichnet. Wir haben die gesammelten Dokumente fristgerecht an das Ministerium weitergeleitet und halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Das Dokument können sie hier nachlesen